Das Gesellschaftsrecht ist ein umfassendes Rechtsgebiet, das Gründung, Leitung und Tätigkeit von Unternehmen regelt und den Aufbau und Betrieb der für die Geschäftstätigkeit erforderlichen rechtlichen und unternehmerischen Strukturen umfasst. Neben den internen Regelungen des Unternehmens sind auch die Beziehungen und Verantwortlichkeiten zwischen Gesellschaftern, Geschäftsführern und Dritten Gegenstand dieses Bereichs. Mit unserem spezialisierten Team unterstützen wir Unternehmen rechtlich umfassend und begleiten effizient die Gründung, Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel und konzerninterne Anteilsübertragungen sowie sämtliche aus dem Handelsrecht resultierenden rechtlichen Prozesse.
Im Gesellschaftsrecht erbringen wir neben Beratungsleistungen auch Prozessführungs- und Streitbeilegungsdienste und vertreten unsere Mandanten aktiv in gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten.
- Erstellung von Vertragsentwürfen, Protokollen, Verpflichtungserklärungen und ähnlichen Dokumenten; Stellungnahmen zu eingehenden Verträgen und Texten und deren Verhandlung;
- Erstellung der Vorbereitungsunterlagen für Hauptversammlungen und Aufsichtsrats-/Vorstandssitzungen und Begleitung der entsprechenden Prozesse;
- Führung des Rechtsprozesses für Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Gründungen, Verschmelzungen, Spaltungen, Rechtsformwechsel und sämtliche Satzungsänderungen sowie Abschluss der Eintragungen;
- Korrekte Gestaltung der rechtlichen Beziehungen zwischen Konzerngesellschaften und Sicherstellung der Konformität mit den Konzernvorschriften;
- Engmaschige Beobachtung der für die Unternehmenstätigkeit maßgeblichen Vorschriften und unverzügliche Information bei Änderungen.