Die globale Entwicklung des Banken- und Finanzsystems hat zur Entstehung zahlreicher neuer Finanzinstrumente und Finanzinstitutionen geführt. Der allgemeine Ansatz in unserem Land und weltweit besteht darin, diesen sich ständig weiterentwickelnden Bereich aufgrund seiner wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung gesondert zu regulieren und seine Tätigkeiten an verschiedene Lizenzen, Erlaubnisse und Genehmigungen sowie an einen festen Regelrahmen zu binden.
Banken, andere Kreditinstitute, Leasinggesellschaften, Factoringunternehmen, Vermögensverwaltungen und sonstige Finanzinstitute sowie deren Geschäftspartner haben deshalb sowohl im Hinblick auf die Einhaltung der Vorschriften als auch im Rahmen vertraglicher Beziehungen regelmäßig einen erheblichen Rechtsberatungsbedarf. In diesem Zusammenhang erbringt Aksan Hukuk:
- Begleitung der Antragsverfahren zur Gründung und Betriebsgenehmigung aller Finanzinstitute, insbesondere von Banken;
- Beratung ausländischer Banken bei der Eröffnung von Niederlassungen in der Türkei;
- Rechtsberatung im Bereich des Islamic Banking;
- Erstellung von Finanzierungsverträgen, insbesondere Projekt- und Asset-Finance-Verträgen;
- Erstellung von Verträgen für nachhaltige (Green) Finanzierungen;
- Rechtsberatung zu grenzüberschreitenden Kreditverträgen.
Diese Dienstleistungen werden durch unser Team erbracht.