Mit der Verabschiedung des Gesetzes Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten im Jahr 2016 wurde ein neuer Rechtsrahmen im Bereich personenbezogener Daten geschaffen, der den Unternehmen zusätzliche Verpflichtungen auferlegt. Zu diesen Pflichten gehören in erster Linie die Erstellung von Unternehmensdatenverzeichnissen, die Erfüllung der Informationspflicht, die Einholung der ausdrücklichen Zustimmung von Einzelpersonen, wenn dies erforderlich ist, die Gewährleistung der Datensicherheit, die Beantwortung von Anträgen, die Befolgung der Entscheidungen des Ausschusses für den Schutz personenbezogener Daten und die Eintragung in das Register der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen. Die Anwaltskanzlei Aksan hat seit Inkrafttreten des Gesetzes zahlreiche Unternehmen bei der Einhaltung der Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten beraten.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Identifizierung (bzw. ggf. Einrichtung) der für das Datenschutzgesetz (KVKK) relevanten Organisationsabteilungen im Unternehmen, Durchführung von KVKK-bezogenen Besprechungen mit diesen Abteilungen, Identifizierung von Anforderungen und Mängeln und entsprechende Gestaltung von KVKK-Compliance-Maßnahmen,
  • Schulung der Mitarbeiter des Unternehmens über die Verpflichtungen, die das KVKK mit sich bringt, und regelmäßige Organisation neuer Schulungen für neue Mitarbeiter,
  • Erstellung eines Dateninventars für jede Abteilung über die aktuell erfassten oder zu erfassenden personenbezogenen Daten und regelmäßige Aktualisierung dieser Dateninventare,
  • Einführung einer systematischen Datenverwaltungsdisziplin innerhalb des Unternehmens auf der Grundlage des erstellten Dateninventars und Ausarbeitung eines Satzes von Compliance-Dokumenten (Informationsschreiben, Datenverarbeitungsrichtlinien, Datenschutzpolitik, Cookie-Politik, ausdrückliche Zustimmungstexte, Erlaubnis für elektronische kommerzielle Kommunikation usw.) sowie regelmäßige Aktualisierung der Dokumente innerhalb dieses Satzes,
  • Überprüfung und, falls erforderlich, Verhandlung und Überarbeitung aller Vertragstexte, an denen das Unternehmen beteiligt ist oder sein wird, im Hinblick auf die Einhaltung der KVKK,
  • Durchführung der Registrierungsverfahren des Unternehmens beim Register der für die Datenverarbeitung Verantwortlichen (VERBIS),
  • Aktive Unterstützung des Unternehmens bei der Beantwortung von Anträgen Dritter in Bezug auf KVKK und GDPR,
  • das bevollmächtigte Team des Unternehmens über die Entscheidungen oder Ankündigungen der Datenschutzbehörde in Bezug auf die KVKK auf dem Laufenden zu halten, neue Unternehmensrichtlinien im Falle von Änderungen der Vorschriften festzulegen und sicherzustellen, dass die erforderlichen Maßnahmen innerhalb des Unternehmens getroffen werden.

Birleşme ve Devralmalar

Mehmet Taş

Senior Partner

Melih Aksan

Senior Partner

Onur Ergün

Senior Partner

Burcu Başak Boylu

Senior Managing Associate

Öykü Okyay Ünsal

Senior Managing Attorney

Gökçenaz Kaya

Assoziieren Sie

Şule Aktay

Assoziieren Sie

Elif Öksüzler

Rechtsreferendarin

Verda Yıldız

Rechtsreferendarin

40.Jahr

Wir feiern unser 40-jähriges Bestehen im Recht.

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