Gründung von Unternehmen mit ausländischem Kapital
Wir leisten Rechtsberatung und Unterstützung, damit ausländische Investoren ihre Tätigkeit in der Türkei aufnehmen, in lokale Märkte eintreten und internationale Kooperationsmodelle entwickeln können.
- Erstellung der Satzung;
- Begleitung des Gründungsprozesses entsprechend dem türkischen Handelsgesetzbuch und den einschlägigen Vorschriften;
- Abwicklung der Eintragung im Handelsregister;
- Einholung der für die Tätigkeit erforderlichen branchenspezifischen Lizenzen und Genehmigungen;
- Festlegung geeigneter Risikomanagementstrategien zur Vermeidung oder Lösung potenzieller Rechtsstreitigkeiten.
Direktinvestitionen aus dem Ausland
Wir beraten nationale und internationale Investoren und Unternehmen umfassend zur Einhaltung des Gesetzes über ausländische Direktinvestitionen sowie zu rechtlichen Risiken, Vorschriften und Streitigkeiten, die unsere Mandanten beim Investieren im Zielland erwarten können.
Unser Team betreut eine vielfältige und globale Mandantschaft – insbesondere ausgewählte Privatpersonen und renommierte Family Offices – und steuert deren Investitionen in der Türkei kompetent. Wir beraten zudem nicht nur ausländische Investoren in der Türkei, sondern auch türkische Investoren im Ausland.
Wir bieten alle erforderlichen Beratungsleistungen zu Beginn und im Verlauf des internationalen Franchising bekannter türkischer Marken sowie die nötige Unterstützung bei daraus entstehenden Streitigkeiten und beraten zur internationalen Expansion türkischer Marken.
- Einhaltung des Gesetzes über ausländische Direktinvestitionen;
- Prüfung der Investitionsvorschriften und rechtlichen Anforderungen in den Zielländern;
- Erstellung und Prüfung von Investitionsverträgen.