Das Wettbewerbsrecht ist ein Rechtsgebiet, das Wettbewerb fördern will – etwa durch die Verhinderung von Kartellen, die Bekämpfung von Monopolen, das Vorgehen gegen wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen und unlauteren Wettbewerb sowie den Schutz der Verbraucherinteressen. In diesem Bereich beraten wir umfassend und rechtzeitig nicht nur zu Verstößen, sondern auch zu geeigneten rechtlichen Maßnahmen. Die Prüfung möglicherweise wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, der Kampf gegen Kartellabsprachen, die Feststellung des Missbrauchs marktbeherrschender Stellungen und die Kommunikation mit Aufsichtsbehörden gehören zu den Themen, die wir mit unserem Team bestmöglich begleiten.
- Regelmäßige interne Audits entsprechend der aktuellen Wettbewerbsgesetzgebung und Beschlüssen der Behörde;
- Anpassung von Entwürfen an die einschlägigen Vorschriften, Schulungen und präventive Maßnahmen;
- Beobachtung von Rechtsänderungen und veröffentlichten Entscheidungen sowie Umsetzung der erforderlichen Anpassungen;
- Beantragung von Negativattest und/oder Freistellungen bei der Wettbewerbsbehörde, soweit erforderlich.