Aksan Hukuk erbringt im Medienbereich Rechtsdienstleistungen für nationale und internationale Fernseh- und Rundfunksender, digitale Plattformen, Zeitungen, Zeitschriften, Fachpublikationen, Verlage, Musikproduktionsfirmen, Werbeagenturen, Künstleragenturen, sämtliche Print-, Bild- und Online-Medienunternehmen und -personen, Kino-, Theater- und Fernsehschauspielerinnen und -schauspieler, Produzenten, Regisseure und Drehbuchautoren, Komponisten und Interpreten sowie alle weiteren Akteure des Sektors.
Unsere Abteilung Medienrecht deckt insbesondere folgende Leistungen ab:
- Rechtliche Begleitung von Start-ups, die Sendungen, Anzeigen, Unterhaltungs- und Spieleplattformen, Software, Waren- und Dienstleistungshandel sowie ähnliche Tätigkeiten über Medien betreiben oder hierfür gegründet werden sollen;
- Erstellung und Begleitung sämtlicher medienrechtlicher Verträge: Medienunternehmen, Lizenzen, Sponsoring, Werbung, Künstleragentur, Produktion, Schauspiel, Presse und Rundfunk, Serien, Filme, Internet, Social Media, Kooperation und alle weiteren Verträge im Bereich Medienrecht;
- Planung und Streitbeilegung in den Bereichen Datenschutz, Beziehungen zwischen Sendern und Rechteinhabern, Zugangsbeschränkungen, befristete oder unbefristete Schließungsentscheidungen, Infrastrukturdienstleistungen und -standards;
- Nutzung von Urheber- und sonstigen Rechten an Werken der Literatur und Kunst, Beitreibung ausländischer Urheberrechtsforderungen von Schauspielern, Regisseuren und Drehbuchautoren;
- Begleitung von Klagen auf materiellen und immateriellen Schadensersatz aufgrund von Print- und Bildmedien;
- Widersprüche gegen Sanktionen des türkischen Rundfunk- und Fernsehrates (RTÜK) und Begleitung der entsprechenden Verwaltungsverfahren;
- Sicherstellung der Übereinstimmung der Tätigkeiten des Medienunternehmens mit den geltenden Vorschriften.