Unsere Kanzlei führt – über die zuständigen Behörden – sämtliche erforderlichen Maßnahmen zur Beitreibung von Forderungen durch, die im Rahmen der Geschäftstätigkeit unserer Mandanten nicht eingezogen werden konnten oder im Rahmen der von uns geführten Verfahren gerichtlich festgestellt wurden.
Bei Vollstreckungsverfahren zur Beitreibung von Forderungen führen wir umfassende Recherchen zur Ermittlung sämtlicher beweglicher und unbeweglicher Vermögenswerte sowie der Rechte und Forderungen des Schuldners gegenüber Dritten durch, betreiben über die zuständigen Behörden die Beitreibung der Forderung und führen vor Vollstreckungs- und allgemeinen Gerichten die Verfahren zur Klärung der Streitigkeiten zwischen Gläubiger, Schuldner und Dritten.
- Beitreibung von Forderungen;
- Feststellung und Beitreibung von Rechten und Forderungen, die bei Dritten bestehen;
- Beratung zur Restrukturierung von Schuldnerunternehmen;
- Beilegung von Streitigkeiten aus dem Vollstreckungs- und Insolvenzrecht sowie Führung der Vollstreckungs- und Klageverfahren.