Für Start-ups, die mit innovativen Lösungen Wachstumsziele verfolgen, ist die Aufnahme von Investitionen ein entscheidender Meilenstein. Wagniskapitalgeber (VCs), die mit verschiedenen Strategien und Erwartungen in Start-ups investieren, regeln ihre rechtlichen Beziehungen zu den Start-ups in der Regel durch mehrere Verträge, allen voran eine Gesellschaftervereinbarung. Die Investitionsdokumentation muss unter Berücksichtigung von Faktoren wie Größe des Start-ups, Investitionsvolumen und Branche gestaltet werden. Verträge zur Finanzierung von Start-ups – insbesondere Anteilszeichnungs- und Gesellschaftervereinbarungen, Convertible Notes und SAFEs – müssen mit Blick auf die Dynamik des Ökosystems und das türkische Recht ausgearbeitet werden.
Weitere wesentliche Themen sind die mit Mitarbeitenden zu schließenden Mitarbeiterbeteiligungs- bzw. Optionsverträge (ESOP), die Rechtmäßigkeit des Geschäftsmodells des Start-ups und dessen Unternehmensstruktur. Für Venture-Capital-Investitionen und Start-ups bietet Aksan Hukuk:
- Erstellung der Investitionsdokumentation, einschließlich Term Sheets, Anteilszeichnungs- und Gesellschaftervereinbarungen, Organisation der Closing-Hauptversammlung und Begleitung des gesamten Investmentprozesses;
- Erstellung von Finanzierungsverträgen, die als Hybrid aus Fremd- und Eigenkapital strukturiert sind (Convertible Notes, SAFEs);
- Rechtliche Due Diligence des Start-ups, in das investiert werden soll, zur Identifikation der bestehenden rechtlichen Risiken;
- Erstellung von Mitarbeiterbeteiligungsplänen und Optionsverträgen;
- Beratung zur rechtlichen Strukturierung des Start-ups in eine investitionsbereite Form.
Diese Dienstleistungen werden durch unser Team erbracht.