Fusionen und Übernahmen sind Transaktionen mit mehreren Stufen, die die Zukunft von Unternehmen und Gesellschaftern erheblich beeinflussen und daher sorgfältige Planung, Bewertung und fundierte Erfahrung erfordern. In diesem mehrstufigen rechtlichen Prozess bieten wir eine umfassende Beratung, damit die Mandanten in jeder Phase bestmöglich vertreten und ihre Interessen optimal gewahrt werden. Mit einem ergebnisorientierten und innovativen Ansatz vertreten wir sowohl Verkäufer- als auch Käuferseite bei nationalen und grenzüberschreitenden M&A-Transaktionen in der Anfangsphase (Vertraulichkeitsvereinbarungen, Absichtserklärungen), in den weiterführenden Phasen (Legal Due Diligence, sämtliche Projektverträge, Verfolgung der Closing-Voraussetzungen und gegebenenfalls Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen) sowie in der Closing-Phase (Anteilsübertragung, Kapitalbeteiligung und Geschäftsführungswechsel).
- Erstellung und Verhandlung von Vertraulichkeitsvereinbarungen, Absichtserklärungen sowie bindenden/unverbindlichen Preisangeboten;
- Durchführung umfassender oder schwerpunktbezogener Legal Due Diligence, Erstellung der Berichte und Executive Summaries, Bewertung der rechtlichen Risiken sowie Vorbereitung entsprechender Aktennotizen;
- Erstellung und Verhandlung sämtlicher Transaktionsdokumente und Nebenvereinbarungen, insbesondere Anteilsübertragungs-, Kapitalbeteiligungs- und Gesellschaftervereinbarungen sowie Disclosure Letter, und Organisation des Unterzeichnungsprozesses;
- Unterstützung der Mandanten bei der Erfüllung der Vollzugsvoraussetzungen, deren Verfolgung und – je nach Projekt – Einholung der Genehmigungen der zuständigen Behörden wie Wettbewerbsbehörde, Schatzamt, Kapitalmarkt- und Bankenaufsicht;
- Vollzug und Abschluss der Anteilsübertragungen, Kapitalbeteiligungen sowie etwaiger gesellschaftsrechtlicher Beschlüsse zu Geschäftsführungswechseln.